FLOTTE LOTTE - Fellpflege & mehr

FLOTTE LOTTE - Fellpflege & mehr

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr, Behringstraße 97, 22763 Hamburg

1. Leistung:

FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr führt alle Pflegebehandlungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen aus.

Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes. Generell und grundsätzlich behalte ich mir vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Ihre Ausführung liegt in meinem pflichtgemäßen Ermessen.

Ich arbeite ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist dieser Termin rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) abzusagen. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, behält sich FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% der gebuchten Behandlungszeit zu berechnen. Für Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden oder ohne Absage (No Show) nicht wahrgenommen werden, berechne ich 100% der gebuchten Behandlungszeit.

Die Absagen müssen ausschließlich über das Termintool studiobookr, per direkter E-Mail , telefonisch oder aber per SMS erfolgen. Eine Absage über andere Nachrichtendienste kann nicht empfangen und berücksichtigt werden.

Bei Verspätungen ist eine telefonische Information notwendig. Sollte die Behandlung aufgrund von Folgeterminen nicht mehr möglich sein, muss ein neuer Termin vereinbart werden. Verspätungszeiten werden im Rahmen der Behandlungszeit zu 100% berechnet.

2. Preise/Bezahlung:

Ich arbeite zu einem festen Stundenlohn. Der aktuelle Stundensatz ist dem externen Aushang im Salon oder meiner Website zu entnehmen. Ich berechne die Zeit, die ich am Hund arbeite, je angefangener Viertelstunde.

Je nach Fellzustand und/oder Verhalten des Tieres kann die Arbeitszeit und somit der Preis variieren. Die Zeitangaben bei meinen Pflegepaketen basieren auf Erfahrungswerten und dienen lediglich der Orientierung.

Vor dem ersten regulären Behandlungstermin ist grundsätzlich ein Kennenlerntermin „FLOTTES DATE“ zu buchen. Hier wird eine individuelle Behandlungsempfehlung ausgesprochen und die weiteren Pflegetermine besprochen.

Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus meinem Stundensatz, diesen AGB’s und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar oder per EC-Zahlung fällig. Ich biete keine Pflegebehandlung auf Rechnung an.

Bei notwendigen Filzschuren erhebe ich einen Materialaufschlag von 25,00 EUR.

Bei Hunden, die nicht im Salon gewaschen werden, erhebe ich eine Materialgebühr von 10,00 EUR, zusätzlich zum regulären Behandlungspreis.

Sollten Hunde im Salon markieren oder sich lösen, behalte ich mir vor, eine Reinigungsgebühr von 10,00 EUR zu berechnen.

3. Haftung:

Behandelt werden ausschließlich haftpflichtversicherte, geimpfte und entwurmte Tiere. Mit der Beauftragung wird versichert, dass bei dem zu behandelnden Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und das Tier geimpft und entwurmt ist.

Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

Problemhunde, bissige, panische oder sehr kranke Hunde nehme ich nicht an! Sollte der Hund körperlich und gesundheitlich stark eingeschränkt sein, wie extreme Nervosität, Herzleiden oder allgemeine Schwäche, kann ich ebenfalls keine Behandlung durchführen. Vor allem aus rechtlichen Gründen behandle ich solche Hunde nicht. Sollte sich dies erst im Zuge der Behandlung zeigen, wird sofort abgebrochen und der entstandene Aufwand in Rechnung gestellt. Verschweigt der Tierhalter das aggressive Verhalten seines Hundes und es kommt zu einer Verletzung der Friseurin während der Behandlung, können zudem Verdienstausfall und weitere Kosten dem Tierbesitzer in Rechnung gestellt werden.

Richtet das zu behandelnde Tier während der Behandlung Schäden an Personen oder am Eigentum des Hundesalons FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr an, haftet hierfür der Tierhalter.

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, behält sich FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr vor, einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.

Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme zu melden.

FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei der Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließlich der Halter verantwortlich.

Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die umgehend korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.

4. Allgemeines:

Aus versicherungstechnischen Gründen ist es Hundehaltern nicht gestattet, den Arbeitsbereich während der Behandlung des Hundes zu betreten.

Aus wichtigen Gründen und nach vorheriger Absprache mit mir können Ausnahmen gemacht werden.

Aus hygienischen Gründen und um ein qualitativ hochwertiges Ergebnis sicherzustellen, empfehle ich grundsätzlich die Pflege von Scher- und Schneiderassen mit der Leistung Waschen/Föhnen. Ausnahmen (Alter, Krankheiten, usw.) besprechen Sie bitte vor der Behandlung bzw. beim Termin „FLOTTES DATE“ mit mir.

FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr führt eine Bildersammlung einiger Hundekunden, die ins Internet und/oder auf die eigene Homepage gestellt werden. Falls der Tierhalter damit nicht einverstanden ist, werden die Bilder nach erfolgter Information umgehend wieder aus den sozialen Medien entfernt.

Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.

FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr führt zum Zwecke der Leistungsverbesserung eine Kundenkartei. Mit den erhobenen personen- oder sachbezogenen Daten der Kundenkartei erklärt sich der Halter einverstanden. Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt. Dies gilt nicht für die Information des Tierarztes in Notfällen.

Der Abschluss einer Buchung (online, telefonisch oder persönlich) gilt als Zustimmung dieser AGB’s. Sie sind bestätigt, gelesen und verstanden.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand für den FLOTTE LOTTE – Fellpflege & mehr in Hamburg das Amtsgericht Hamburg.

Stand: 12.06.2023